eBay-Angebote vorzeitig beenden
Angebot ist rechtsverbindlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005)
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005,
Aktenzeichen 8 U 93/05 ein interessantes Urteil zu der Frage
gesprochen, ob ein Kaufvertrag bei eBay auch dann zu Stande kommt,
wenn der Bieter vor Zeitablauf einer Auktion die Auktion vorzeitig
beendet. Dies hat das OLG bejaht. Mit der gleichen Frage hatte sich
bereits das Landgericht Berlin befasst( LG Berlin, Urteil vom
20.07.2004 – AZ: 4 0 293/04 ). Das Urteil des Landgerichtes Berlin ist
durch das KG Berlin am 25.01.2005, AZ 17U 24/04 bestätigt worden.
Die Rechtsprechung kann somit insgesamt als gefestigt betrachtet werden.
Das Angebot eines Verkäufers ist verbindlich und nicht widerruflich.
In § 9 Nr. 1 der eBay-AGB heißt es
“In dem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer
Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Webseite einstellt, gibt er
ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab.
Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist binnen derer das Angebot durch
ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion).”
Streichungen von Verkaufsangeboten sind in den eBay-AGB nicht
vorgesehen. Insofern heißt es im Urteil “Die Besonderheiten von
Internetauktionen erfordern die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebot;
der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser es
sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will
oder nicht.” Der Verkäufer hatte unter Berufung auf die eBay-Grundsätze
die Auktion vorzeitig beendet und bis dahin abgegebene Gebote
gestrichen. Die eBay-Grundsätze nennen hierfür verschiedene Gründe.
Diese sind jedoch nach Ansicht des Gerichtes nicht ausreichend. Grund
genug, sich die von eBay zur Verfügung gestellten Möglichkeiten,
Angebote vorzeitig zu beenden, einmal genauer anzusehen.
Es heißt auf der Seite von eBay
(http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html):
“Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche
Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem Angebotsende zurückziehen.”
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muss man das verstehen
Ebay einer versteht das genau so wie hier in diesem saftladen herkunft und ich verkaufe auch bei ebay ist das genau so wie du an meinem avantarbild erkennen kannst trage ich verkaufe auch bei ebay einer versteht das genau so wie du an die hauptsache ist man hlt.
am besten immer mit angeben, denn dann machste garantiert nix falsch.
und verkaufen kann im prinzip jeder
Ebay ich glaube man muss das nicht angeben.
Ebay manche verkufer nur um hheres preis ihrer ware zu bekommenes gibt keine regel dass du das schreiben solltest.
Ebay unbedingt darauf aufmerksam nur so erkennt man dich als den wahren deutschen einen bio und kofreak.
Falls eines Deiner Kinder mal Allergie-Asthmatiker ist wirst Du den Hintergrund dieser Angaben verstehen lernen.
Daß Du rauchst und Haustiere hast, ist privat. Und das geht niemanden etwas an. Ich gehe davon aus, daß Ware immer sauber verschickt wird. Das ist das einzig Wichtige.
Du mußt ja auch nicht angeben, wenn Du an einer Hauptverkehrsstraße wohnst, wo es nach Autoabgasen stinkt!
Eine Verpflichtung, solche Dinge anzugeben, würde nichtrauchende Autofahrer ohne Haustiere vermutlich sehr verärgern!